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Trainiere Prüfungsfragen zum Verbraucherdarlehensrecht, zur DarlVermV und zu den Beratungspflichten — für die Erlaubnis als Verbraucherkreditvermittler nach § 34k GewO.
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Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34k GewO
Wer ab dem 20. November 2026 gewerblich Verbraucherdarlehen — etwa Ratenkredite — vermitteln will, braucht eine Erlaubnis nach dem neuen § 34k GewO. Dazu gehört der Nachweis der Sachkunde, in der Regel durch eine Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Prüfung orientiert sich an den Sachgebieten der Verordnung DarlVermV. Sie umfasst rechtliche, wirtschaftliche und beratungsbezogene Themen der Verbraucherkreditvermittlung.
Die schriftliche Prüfung
Kein mündlicher und kein praktischer Prüfungsteil.
Mindestens die Hälfte der erreichbaren Punkte.
Prüfungen starten vor Inkrafttreten der Erlaubnispflicht.
Prüfungsgebiete
Zum Stoff gehören insbesondere die rechtlichen Grundlagen der Vermittlung (§ 34k GewO, DarlVermV), das Verbraucherdarlehensrecht (BGB §§ 491–505e), Vermittlerrecht und Vergütung (BGB §§ 655a–655e), Kreditwürdigkeitsprüfung und Scoring, Kreditarten und Konditionen (PAngV, Effektivzins), Beratungs- und Dokumentationspflichten, Verbraucherrechte und Widerruf sowie Datenschutz und Geldwäscheprävention.
25 34k-Prüfungsfragen aus dem Katalog kannst du auf der Seite 34k Prüfungsfragen direkt online üben — mit Antwortmöglichkeiten und Erklärungen, über alle Sachgebiete der Verbraucherkreditvermittlung. 30 Fragen sind nach der Registrierung gratis testbar.
Hinweis: 34k-pruefung.de ist ein unabhängiger Übungstrainer und nicht mit einer IHK verbunden. Die Plattform ersetzt keine verbindliche Auskunft deiner zuständigen IHK und garantiert kein bestimmtes Prüfungsergebnis.