IHK-Sachkundeprüfung § 34k GewO
Was ist 34k? Ablauf und Fakten zur Sachkundeprüfung
Stand: 10/2026
Der neue § 34k GewO (in Kraft ab 20. November 2026) regelt die Erlaubnispflicht für gewerbliche Vermittler von Verbraucherdarlehen, etwa Ratenkrediten. Kernstück für den Erlaubniserhalt ist der Nachweis der Sachkunde, in der Regel durch die IHK-Sachkundeprüfung „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK“ bzw. „Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“. Die inhaltlichen Anforderungen stehen in Anlage 1 DarlVermV; das Verfahren legen die Kammern nach § 3 Absatz 5 DarlVermV durch Satzung fest.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Die Sachkundeprüfung erfolgt ausschließlich schriftlich; einen mündlichen oder praktischen Teil sieht § 3 Absatz 1 DarlVermV nicht vor. Die Verordnung nennt keine Aufgaben- oder Minutenzahl. Industrie- und Handelskammern (Belege: IHK Berlin, IHK Heilbronn-Franken) setzen das so um: 100 Aufgaben in 150 Minuten ohne Pause, PC-gestützt, in zwei Wertungsbereichen – 40 Aufgaben zu Kenntnissen für die Darlehensvermittlung und -beratung sowie 60 Aufgaben zu Finanzierung und Kreditprodukten.
Der dritte Stoffbereich der Verordnung, Kundenberatung, wird dabei nicht als eigener Wertungsblock geprüft, sondern in die beiden anderen Bereiche integriert. Die 40/60-Teilung ist also die IHK-Wertung, nicht die Stoffgliederung der DarlVermV.
Wann gilt die Prüfung als bestanden?
Die Prüfung ist bestanden, wenn über alle Bereiche hinweg mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden (§ 3 Absatz 3 Satz 2 DarlVermV). Ein Minimum je Bereich formuliert die Verordnung nicht.
Was kostet die Prüfung und wann gibt es Termine?
Die IHK Berlin nennt derzeit 260 Euro Prüfungsgebühr, auch für Wiederholungsprüfungen (Stand: 20.10.2026). Eine neue Gebühr soll laut IHK Berlin noch im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Kostenseite ordnet die Beträge ein. Einzelne Kammern haben eigene Beträge genannt, andere lassen die Höhe offen. Verbindlich ist die Gebührenordnung der zuständigen IHK, auch für Wiederholungen.
Die IHK Berlin nennt Prüfungstage ab dem 16.11.2026 (Stand: 20.10.2026); alle genannten Termine mit Anmeldeschluss stehen im Abschnitt „Was gilt bis wann“ auf der Startseite. Andere Kammern legen eigene Termine fest. Wer früh besteht, kann die Erlaubnis nach Inkrafttreten von § 34k GewO zeitnah beantragen.
Welche Prüfbereiche hat die Prüfung nach DarlVermV?
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind nach § 1 Absatz 2 DarlVermV drei Prüfbereiche; die Feinliste steht in Anlage 1:
- Kundenberatung
- Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen
- Finanzierung und Kreditprodukte
Die drei Bereiche sind in einem ausgewogenen Verhältnis zu prüfen (§ 3 Absatz 1 Satz 3 DarlVermV). Die Stoffkarte im Detail steht im Ratgeber zu den 34k-Prüfungsinhalten.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- DarlVermV Anlage 1 – Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung (gesetze-im-internet.de)
- § 3 DarlVermV – Prüfungsinhalt, Verfahren (gesetze-im-internet.de)
- BGBl. 2026 I Nr. 139 – Gesetz vom 12. Mai 2026 (Art. 7 Nr. 6: § 34k GewO; Art. 16 Abs. 1: Inkrafttreten) (PDF)
- BGBl. 2026 I Nr. 229 – Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) (PDF)
- IHK Berlin – Sachkundeprüfung Darlehensvermittlung nach § 34k GewO (Ablauf 40/60, 150 Minuten)
- IHK Heilbronn-Franken – FAQ Sachkundeprüfung nach § 34k GewO (100 Aufgaben, Kundenberatung integriert)
- IHK Frankfurt am Main – Gebühr der Sachkundeprüfung steht noch nicht fest