IHK-Sachkundeprüfung
So läuft die Sachkundeprüfung nach § 34k GewO ab
Mit dem neuen § 34k GewO (in Kraft ab 20. November 2026) brauchen gewerbliche Vermittler von Verbraucherdarlehen — etwa Ratenkrediten — eine Erlaubnis. Dazu gehört der Nachweis der Sachkunde, in der Regel durch eine Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Die Vorbereitung ist frei; ein bestimmter Kurs ist keine Zulassungsvoraussetzung.
Schriftliche Prüfung
Die Sachkundeprüfung ist ausschließlich schriftlich — einen mündlichen oder praktischen Teil gibt es nicht. Die Aufgaben decken die Sachgebiete der Verordnung DarlVermV ab, von den rechtlichen Grundlagen der Vermittlung über das Verbraucherdarlehensrecht bis zu Beratungs- und Dokumentationspflichten.
Bestehensregel: die 50%-Grenze
Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. Verbindliche Angaben zu Prüfungsdauer, Aufgabenformen und Wiederholungsmöglichkeiten macht die zuständige IHK auf Grundlage der DarlVermV.
Termine
Erste IHK-Prüfungstermine werden ab Herbst 2026 angeboten — noch bevor die Erlaubnispflicht am 20. November 2026 greift. Wer früh besteht, kann die Erlaubnis rechtzeitig beantragen.
Prüfungsgebiete
Rechtliche Grundlagen (§ 34k GewO, DarlVermV), Verbraucherdarlehensrecht (BGB §§ 491–505e), Vermittlerrecht und Vergütung (BGB §§ 655a–655e), Kreditwürdigkeitsprüfung und Scoring, Kreditarten und Konditionen (PAngV, Effektivzins), Beratungs- und Dokumentationspflichten, Verbraucherrechte und Widerruf sowie Datenschutz und Geldwäscheprävention.