Häufige Fragen zur Sachkundeprüfung § 34k GewO
Was ist die Sachkundeprüfung nach § 34k GewO?
Der neue § 34k GewO führt eine Erlaubnispflicht für die gewerbliche Vermittlung von Verbraucherdarlehen (z. B. Ratenkrediten) ein. Voraussetzung der Erlaubnis ist unter anderem der Nachweis der Sachkunde, in der Regel durch eine Sachkundeprüfung vor der IHK. Einzelheiten regelt die Verordnung DarlVermV.
Ab wann gilt die neue Regelung?
§ 34k GewO tritt am 20. November 2026 in Kraft. Erste IHK-Sachkundeprüfungen werden bereits ab Herbst 2026 angeboten. Verbindliche Termine und Übergangsregelungen nennt die zuständige IHK.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die Sachkundeprüfung ist ausschließlich schriftlich. Bestanden ist sie, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. Details zu Dauer und Aufgabenformen regelt die DarlVermV; verbindlich informiert die zuständige IHK.
Ist ein Vorbereitungskurs vorgeschrieben?
Nein. Art und Umfang der Vorbereitung sind frei; entscheidend ist das Bestehen der Prüfung.
Ist die Plattform von der IHK?
Nein. 34k-pruefung.de ist ein unabhängiger Prüfungstrainer und nicht mit einer Industrie- und Handelskammer verbunden.