IHK-Sachkundeprüfung § 34k GewO

§34k-Prüfung: IHK-Standorte und Zuständigkeit

Stand: 09/2026

Die Sachkundeprüfung für Verbraucherkreditvermittler nach § 34k GewO nimmt die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Die Prüfung selbst tritt erst am 20. November 2026 in Kraft — nachfolgend die Kammern, die eine eigene Informationsseite zu § 34k GewO veröffentlicht haben.

Neue Prüfung, im Aufbau: Da § 34k GewO erst zum 20.11.2026 in Kraft tritt, haben bislang nicht alle IHKs eine eigene Prüfungsseite veröffentlicht. Diese Übersicht listet ausschließlich Standorte mit einer bestätigten, öffentlich einsehbaren IHK-Quelle zu § 34k GewO — keine geratene Vollständigkeit.

Sie sind nicht an Ihre Heimat-IHK gebunden

Grundsätzlich können Sie die Sachkundeprüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen, die sie anbietet — unabhängig von Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz. Termine, Fristen und Gebühren legt jede Kammer eigenständig in ihrer Prüfungsordnung fest (§ 3 Absatz 5 DarlVermV).

IHK-Standorte im Überblick

Berlin
IHK Berlin
Standortseite →
Frankfurt am Main
IHK Frankfurt am Main
Standortseite →
Dresden
IHK Dresden
Standortseite →
Heilbronn
IHK Heilbronn-Franken
Standortseite →
Limburg an der Lahn
IHK Limburg
Standortseite →
Chemnitz
IHK Chemnitz
Standortseite →
Augsburg
IHK Schwaben
Standortseite →

Weiterführende Themen

Jetzt gezielt vorbereiten

Übungsfragen zu allen drei Prüfbereichen der DarlVermV — ein Teil davon kostenlos, ganz ohne Zeitlimit.

Jetzt kostenlos üben →