IHK-Sachkundeprüfung § 34k GewO
§34k-Prüfung: IHK-Standorte und Zuständigkeit
Stand: 09/2026
Die Sachkundeprüfung für Verbraucherkreditvermittler nach § 34k GewO nimmt die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Die Prüfung selbst tritt erst am 20. November 2026 in Kraft — nachfolgend die Kammern, die eine eigene Informationsseite zu § 34k GewO veröffentlicht haben.
Neue Prüfung, im Aufbau: Da § 34k GewO erst zum 20.11.2026 in Kraft tritt, haben bislang nicht alle IHKs eine eigene Prüfungsseite veröffentlicht. Diese Übersicht listet ausschließlich Standorte mit einer bestätigten, öffentlich einsehbaren IHK-Quelle zu § 34k GewO — keine geratene Vollständigkeit.
Sie sind nicht an Ihre Heimat-IHK gebunden
Grundsätzlich können Sie die Sachkundeprüfung bei jeder IHK in Deutschland ablegen, die sie anbietet — unabhängig von Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz. Termine, Fristen und Gebühren legt jede Kammer eigenständig in ihrer Prüfungsordnung fest (§ 3 Absatz 5 DarlVermV).
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