Ratgeber Verbraucherkreditvermittlung

Welche Inhalte hat die IHK-Sachkundeprüfung nach Paragraf 34k GewO?

Stand: 09/2026

Die 34k-Prüfung Inhalte sind auf drei Prüfbereiche festgelegt: Kundenberatung, fachliche Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen sowie Finanzierung und Kreditprodukte; die Feinliste steht in Anlage 1 DarlVermV. Ein simuliertes Beratungsgespräch wie bei Paragraf 34i GewO gibt es nicht: Die Prüfung ist nur schriftlich und bestanden ab 50 Prozent der Punkte insgesamt. Aufbauend auf dem Überblick zum Prüfungsablauf ordnet dieser Beitrag den amtlichen Stoff.

Verantwortlich ist die Redaktion von 34k-pruefung.de. Methode: Abgleich mit der live konsolidierten DarlVermV auf gesetze-im-internet.de (vom 28. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 229, in Kraft seit 1. August 2026). Die Verordnung selbst verweist auf „§ 34k Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 der Gewerbeordnung“ (§ 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 DarlVermV); Anlage 2 nennt dieselbe Nummer. Die konsolidierte GewO-Einzelnorm § 34k ist auf gesetze-im-internet.de noch nicht geschaltet (Inkrafttreten 20. November 2026). Zweck: eine zitierfähige Stoffkarte für Prüfungskandidaten. Der Beitrag ist redaktionell erzeugt, gegen den Verordnungstext geprüft und ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Prüfbereiche hat die IHK-Sachkundeprüfung nach Paragraf 34k GewO?

Gegenstand der Sachkundeprüfung sind nach § 1 Absatz 2 DarlVermV drei Prüfbereiche: Kundenberatung, fachliche Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen sowie Finanzierung und Kreditprodukte; die inhaltlichen Anforderungen bestimmen sich nach der Anlage 1.

Anbieter-FAQ fragen oft nach „den Themen“ oder einem mündlichen Teil wie bei Paragraf 34i GewO. Das ist ein Community-Signal, keine Rechtsquelle: Die Verordnung kennt diese drei Bereiche und keinen praktischen Teil. Die Bescheinigung nach Anlage 2 DarlVermV lautet auf „Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“ bzw. „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK“.

Prüfbereich (§ 1 Abs. 2 DarlVermV)Was Anlage 1 darunter fasst (Auswahl)
1. KundenberatungServiceerwartungen, Besuchsvorbereitung, Kundengespräch unter ethischen Grundsätzen, Ratenschutz, Konfliktbewältigung, Kundenbetreuung
2. Allgemein-VerbraucherdarlehenVertrags- und Verbraucherkreditrecht, Pflichten als Darlehensvermittler, KWG, GwG, Verbraucherschutz, unlauterer Wettbewerb, Datenschutz einschließlich Umgang mit Künstlicher Intelligenz, Aufsicht, Binnenmarkt, Zins- und Kreditmärkte
3. Finanzierung und KreditprodukteKreditarten inklusive „Buy now, pay later“, Effektivzins, Kreditwürdigkeitsprüfung und Scoring, Kreditsicherung, Koppelungsgeschäfte, Vorfälligkeit, Umschuldung

§ 3 Absatz 1 Satz 3 DarlVermV verlangt, die drei Bereiche in einem ausgewogenen Verhältnis zu prüfen. Eine gesetzliche Punktzahl, Fragenzahl oder Minutenangabe enthält die Verordnung nicht; das legen die Industrie- und Handelskammern nach § 3 Absatz 5 DarlVermV durch Satzung fest.

Ist die 34k-Sachkundeprüfung nur schriftlich?

Nein: Die Sachkundeprüfung erfolgt schriftlich und kann mit Hilfe unterschiedlicher Medien durchgeführt werden; der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben lösen (§ 3 Absatz 1 DarlVermV).

Erfahrungsberichte zur 34i-Sachkunde kreisen um das simulierte Kundengespräch (§ 3 Absatz 1 und 4 ImmVermV). Für Paragraf 34k GewO fehlt dieser praktische Teil. Wer Rollenspiele trainiert, trainiert Stoff, den diese Prüfung nicht abnimmt; wer nur fremde Multiple-Choice-Kataloge paukt, verfehlt den Maßstab „praxisbezogene Aufgaben“.

Gilt die Bestehensgrenze von 50 Prozent je Prüfbereich?

Nein. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt hat (§ 3 Absatz 3 Satz 2 DarlVermV); das ist eine Gesamtschwelle, kein Minimum je Bereich.

Bei der 34i-Prüfung müssen schriftlicher und praktischer Teil jeweils bestanden sein, und im Schriftlichen gelten 50 Prozent je Sachgebiet (§ 3 Absatz 7 ImmVermV). Diese per-Gebiet-Regel gilt für Paragraf 34k GewO nicht. Schwächen in einem 34k-Bereich können durch Stärken in den anderen ausgeglichen werden, solange die Gesamtpunkte reichen; die Bereiche bleiben dennoch ausgewogen zu prüfen.

Wie unterscheidet sich die 34k-Prüfung von der 34i-Prüfung?

Die 34k-Sachkundeprüfung ist nur schriftlich und kennt eine 50-Prozent-Gesamtschwelle über drei Prüfbereiche, während die 34i-Sachkundeprüfung schriftlichen und praktischen Teil verlangt und im Schriftlichen 50 Prozent je Sachgebiet.

Kriterium34k (DarlVermV)34i (ImmVermV)
FormNur schriftlich (§ 3 Abs. 1 DarlVermV)Schriftlich und praktisch als Beratungsgespräch (§ 3 Abs. 1 und 4 ImmVermV)
BereicheDrei Prüfbereiche nach § 1 Abs. 2 DarlVermV, ausgewogenSchriftlich die Sachgebiete nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 ImmVermV
Bestehen50 Prozent der Punkte insgesamt (§ 3 Abs. 3 DarlVermV)Schriftlich 50 Prozent je Sachgebiet und zusätzlich bestandener praktischer Teil (§ 3 Abs. 7 ImmVermV)
Gleichstellung34i-Erlaubnis oder 34i-Prüfung ersetzt den 34k-Sachkundenachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 DarlVermV)Eigene Gleichstellungen in § 4 ImmVermV; 34k ist dort nicht als Ersatz genannt

Wer die 34i-Hürde schon genommen hat, braucht die 34k-Prüfung für den Sachkundenachweis nicht noch einmal. Gleichgestellte Abschlüsse stehen im Ratgeber zur Sachkunde-Befreiung; die Erlaubnis bleibt ein eigenes Verfahren, siehe den Unterschied zwischen 34c, 34i und 34k GewO.

Was übersehen Lernpläne in Anlage 1 häufig?

Anlage 1 DarlVermV nimmt ausdrücklich Stoffe auf, die in älteren Kredit-Skripten oft fehlen: Umgang mit Künstlicher Intelligenz (Nummer 2.6.4), „Buy now, pay later“ (Nummer 3.2.2.7), Ratenschutz (Nummer 1.3.4) sowie Scoring, Betrugsprävention und Koppelungsgeschäfte (Nummern 3.6.5, 3.6.7, 3.8).

Beispiel 1: Nur BGB-Darlehensrecht gelernt

Frau M. wiederholt nur §§ 491 ff. BGB, weil „Verbraucherkreditrecht“ in Anlage 1 Nummer 2.2.1 steht. Bereich 1 (Kundenberatung, Ratenschutz) und Bereich 3 (Effektivzins, Scoring, BNPL) bleiben leer. Die 50-Prozent-Gesamtschwelle kann sie trotzdem verfehlen, weil § 3 Absatz 1 die Bereiche ausgewogen prüft.

Beispiel 2: 34i-Rollenspiel statt Schriftlich-Training

Herr L. übt 34i-Fallvorgaben für das Beratungsgespräch. Für Paragraf 34k GewO gibt es diesen Teil nicht. Nützlicher ist schriftliches Training über alle drei Bereiche, siehe den Vergleich von Online-Kurs und Selbststudium.

Beispiel 3: 34i-Inhaber ohne zweite Prüfung

Frau R. hat eine Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 GewO. Nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 DarlVermV ersetzt das den 34k-Sachkundenachweis; die IHK-Prüfung nach Anlage 1 entfällt. Zuverlässigkeit, Vermögensverhältnisse und Antrag bleiben. Ohne gleichgestellten Abschluss braucht, wer neu einsteigt, die Prüfung vor der Erlaubnis.

Was folgt daraus für die Vorbereitung?

Lernen Sie entlang der drei amtlichen Prüfbereiche und der Anlage 1. Termine und Medien nennt die jeweilige IHK per Satzung (§ 3 Absatz 5 DarlVermV); eine bundesweite Terminliste steht nicht im Verordnungstext. Gebühren stehen nicht in der DarlVermV – Orientierung bietet die Seite zu den Kosten.

Häufige Fragen

Welche Inhalte hat die 34k-Prüfung?

Die IHK-Sachkundeprüfung nach Paragraf 34k GewO prüft drei Bereiche: Kundenberatung, fachliche Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen sowie Finanzierung und Kreditprodukte. Die inhaltlichen Anforderungen stehen in Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 DarlVermV.

Gibt es bei der 34k-Prüfung einen mündlichen oder praktischen Teil?

Nein. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 DarlVermV erfolgt die Sachkundeprüfung schriftlich; sie kann mit Hilfe unterschiedlicher Medien durchgeführt werden. Einen mündlichen oder praktischen Prüfungsteil sieht die Verordnung nicht vor.

Muss ich in jedem Prüfbereich 50 Prozent erreichen?

Nein. Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte insgesamt erzielt sind (§ 3 Absatz 3 Satz 2 DarlVermV). Die drei Bereiche sind in einem ausgewogenen Verhältnis zu prüfen (§ 3 Absatz 1 Satz 3), aber die Verordnung formuliert keine 50-Prozent-Schwelle je Bereich.

Reicht eine Sachkunde nach Paragraf 34i GewO statt der 34k-Prüfung?

Ja für den Sachkundenachweis: Eine Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 GewO oder eine mit Erfolg abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 GewO in Verbindung mit § 1 ImmVermV ist der 34k-Sachkundeprüfung gleichgestellt (§ 4 Absatz 1 Nummer 1 DarlVermV). Die übrigen Erlaubnisvoraussetzungen nach § 34k GewO bleiben.

Ist „Buy now, pay later“ in der 34k-Prüfung relevant?

Ja. Anlage 1 Nummer 3.2.2.7 DarlVermV nennt „Buy now, pay later“ ausdrücklich unter den Verbraucherdarlehen, neben Kontokorrentkrediten, Ratendarlehen, Bauspardarlehen, Kreditkartennutzung, Leasing und Avalen.

Die drei Prüfbereiche schriftlich üben

Unser Trainer folgt den Themen der DarlVermV mit praxisbezogenen Übungsfragen – ein Teil davon ist kostenlos testbar.

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