Stand: 08/2026

Qualitätssicherung: Dieser Artikel wurde maschinell durch den autonomen Content-Autoritäts-Motor recherchiert und validiert. Rechtsquellen: Paragraf 34k GewO und § 162 GewO (BGBl. 2026 I Nr. 139) sowie die neue DarlVermV (BGBl. 2026 I Nr. 229). Keine Rechtsberatung.

Alte-Hasen-Regelung nach Paragraf 34k GewO: Wer von der Sachkundeprüfung befreit ist

Mit der Einführung des neuen Paragraf 34k GewO für Verbraucherkreditvermittler ab dem 20. November 2026 stellt sich für viele etablierte Vermittler (bisher § 34c GewO) die Frage nach dem Bestandschutz. Eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung ermöglicht es langjährigen Marktakteuren, unter bestimmten Voraussetzungen von der neuen IHK-Sachkundeprüfung befreit zu werden.

Wer ist von der neuen Sachkundeprüfung nach Paragraf 34k GewO befreit?

Die Erlaubnis nach Paragraf 34k GewO fordert grundsätzlich einen Sachkundenachweis; hiervon befreit sind jedoch Vermittler, die bereits eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzen, seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig waren und fristgerecht bis zum 31. Mai 2027 den entsprechenden Antrag stellen (§ 162 Abs. 3 GewO). Wer diesen lückenlosen Nachweis erbringen kann, fällt unter die Alte-Hasen-Regelung und benötigt keine neue IHK-Prüfung.

Der Antrag auf Erteilung der neuen Erlaubnis muss in diesem Fall fristgerecht bis spätestens zum 31. Mai 2027 bei der zuständigen Behörde (oftmals IHK oder Gewerbeamt, je nach Bundesland) gestellt werden. Weitere Details zur grundlegenden Erlaubnispflicht finden Sie in unserem Artikel zur Paragraf 34k GewO Erlaubnis.

Entscheidungstabelle: Muss ich die IHK-Sachkundeprüfung ablegen?

Viele Forenbeiträge und Anfragen von Maklern drehen sich um die genaue Zuordnung der eigenen Biografie. Die folgende Tabelle bietet eine klare Zuordnung, wer die Prüfung ablegen muss und wer befreit ist.

Ihre Ausgangssituation als Vermittler Status bezüglich Sachkundeprüfung Paragraf 34k GewO
§ 34c GewO Erlaubnis vorhanden & ununterbrochene Vermittlung seit 01.01.2021 Befreit (Alte-Hasen-Regelung greift, Antrag bis 31.05.2027 nötig)
§ 34c GewO Erlaubnis seit 2022 (nach dem 01.01.2021) Nicht befreit (IHK-Sachkundeprüfung muss abgelegt werden, da Stichtag nach § 162 Abs. 3 GewO nicht erfüllt)
Neueinsteiger ab 20.11.2026 Nicht befreit (Regulärer Prüfungsweg)
Ausschließlich Immobilienkredite (§ 34i GewO) Nicht betroffen (Erlaubnis nach § 34i GewO bleibt bestehen)

Wie erfolgt der Nachweis für die Alte-Hasen-Regelung nach Paragraf 34k GewO?

Der Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit als Verbraucherkreditvermittler seit Anfang 2021 muss gegenüber der Erlaubnisbehörde durch geeignete Unterlagen erbracht werden. Eine bloße Erlaubnis in der Schublade reicht nicht aus: Die tatsächliche und ununterbrochene Ausübung muss belegt werden.

Alle Vermittler, die nicht unter diese Regelung fallen, müssen sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten. Unser Prüfungstrainer hilft Ihnen dabei optimal.

Quellen und rechtliche Grundlagen