§ 34k GewO: Fristen und Stichtage im Überblick
Stand: 10/2026
Das Wichtigste vorab
Der 20. November 2026 ist der Tag, an dem § 34k GewO in Kraft tritt. Ab diesem Tag benötigt eine Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Allgemein-Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen vermitteln oder dazu beraten will. Das ist ein Stichtag, keine Prüfungsfrist: Das Gesetz nennt keinen Termin, bis zu dem die Sachkundeprüfung bestanden oder ein Antrag gestellt sein muss.
Echte Fristen liegen später und betreffen bisherige Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c GewO: der Antrag auf die neue Erlaubnis bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 und das Ende der alten Erlaubnis spätestens mit Ablauf des 19. November 2027. Die Übersicht mit Fundstellen:
| Datum | Was gilt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 01.08.2026 | Die Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ist in Kraft. Sie regelt die schriftliche Sachkundeprüfung (bestanden ab 50 Prozent der Punkte). | BGBl. 2026 I Nr. 229, Art. 4; §§ 1, 3 DarlVermV |
| 20.11.2026 | § 34k GewO tritt in Kraft. Ab diesem Tag benötigt eine Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Allgemein-Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen vermitteln oder dazu beraten will. | BGBl. 2026 I Nr. 139, Art. 16 Abs. 1; § 34k Abs. 1 GewO |
| bis 31.05.2027 | Bisherige Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c GewO müssen die Erlaubnis nach § 34k beantragen, wenn sie weiter vermitteln wollen. Wer seit dem 01.01.2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig war und das nachweist, benötigt bei rechtzeitigem Antrag keine Sachkundeprüfung. | § 162 Abs. 1 und 3 GewO |
| 19.11.2027 | Die Erlaubnis nach § 34c erlischt für die Darlehensvermittlung spätestens mit Ablauf dieses Tages. | § 162 Abs. 2 GewO |
Der 20. November 2026 ist der Tag des Inkrafttretens, keine Prüfungsfrist. Stand der Angaben: 10.10.2026. Maßgeblich sind die Fundstellen im Bundesgesetzblatt: BGBl. 2026 I Nr. 139 und BGBl. 2026 I Nr. 229 (PDF). Dies ist keine Rechtsberatung.
Der Stichtag: 20. November 2026
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139) fügt in Art. 7 Nr. 6 die §§ 34k und 34l in die Gewerbeordnung ein. Nach Art. 16 Abs. 1 ist der 20. November 2026 der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, vorbehaltlich des Absatzes 2. Absatz 2 zieht einzelne Teile vor, darunter die Verordnungsermächtigung des § 34l GewO: Sie traten bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 34k Abs. 1 GewO verlangt die Erlaubnis der zuständigen Behörde für alle, die gewerbsmäßig gegen Vergütung den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (§ 491 Abs. 2 BGB) oder Finanzierungshilfen (§ 506 Abs. 1 BGB) vermitteln, die Gelegenheit zum Abschluss nachweisen, dazu beraten oder in anderer Weise beim Abschluss behilflich sein wollen. Ausgenommen sind Verträge im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO. Einen Überblick über die Erlaubnis gibt der Ratgeber § 34k GewO: Erlaubnis und Sachkundeprüfung, die Abgrenzung zu § 34c und § 34i der Ratgeber Unterschied zwischen 34k, 34c und 34i.
Für wen die Erlaubnispflicht gilt und wer ausgenommen ist
Betroffen sind alle, die die genannten Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben wollen, soweit sie nicht ausgenommen sind. § 34k Abs. 4 GewO nennt als Ausnahmen Kreditinstitute mit Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, bestimmte Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuch sowie Kleinstunternehmen und kleine oder mittlere Unternehmen, die lediglich zur Finanzierung ihrer eigenen Warenverkäufe oder Dienstleistungen tätig werden.
Für den Sachkundenachweis (nicht für die Erlaubnis selbst) stellt § 4 Abs. 1 DarlVermV (BGBl. 2026 I Nr. 229) bestimmte Qualifikationen gleich, etwa die Erlaubnis nach § 34i GewO oder eine Abschlussprüfung als Immobilienkaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau oder Sparkassenkaufmann/-frau; die vollständige Liste steht in der Verordnung. Welche Abschlüsse im Einzelnen gelten, erklärt der Ratgeber Befreiung von der Sachkundeprüfung. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.
Übergangsfristen für bisherige § 34c-Inhaber
§ 162 GewO regelt den Übergang für Gewerbetreibende, die vor dem 20. November 2026 eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO (in der bis zum 19. November 2026 geltenden Fassung) haben, welche zur Vermittlung von Darlehensverträgen berechtigt. Wer weiter Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen vermitteln will, muss bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 die Erlaubnis nach § 34k beantragen und sich nach Erteilung unverzüglich im Register nach § 11a Abs. 1 Satz 1 GewO eintragen lassen (§ 162 Abs. 1).
Die bisherige Erlaubnis erlischt für die Darlehensvermittlung mit der bestandskräftigen Entscheidung über den Antrag, spätestens mit Ablauf des 19. November 2027; bis dahin gilt sie als Erlaubnis nach § 34k fort. Wer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 keinen Antrag gestellt hat, dessen Erlaubnis erlischt mit Ablauf des 19. November 2027 (§ 162 Abs. 2). In der Regel erfolgt bei diesen Antragstellern keine erneute Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse.
§ 162 Abs. 4 GewO erfasst zusätzlich Gewerbetreibende, die lediglich zur Finanzierung ihrer eigenen Warenverkäufe oder Dienstleistungen vermitteln und nicht als Kleinstunternehmen oder kleine oder mittlere Unternehmen gelten: Auch sie müssen bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 beantragen und dürfen bei rechtzeitigem Antrag bis zum Abschluss des Verfahrens weiter tätig sein.
Alte-Hasen-Regelung: Voraussetzung und Nachweis
Wer seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen selbständig oder unselbständig als Darlehensvermittler im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 tätig war, benötigt keine Sachkundeprüfung, wenn die Erlaubnis nach § 34k bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 beantragt und die ununterbrochene Tätigkeit nachgewiesen wird (§ 162 Abs. 3 GewO). Der Antrag bleibt auch dann Pflicht. Die Voraussetzungen und die offenen Auslegungsfragen beschreibt der Ratgeber 34k Alte-Hasen-Regelung.
Die Sachkundeprüfung: schriftlich, 50 Prozent, drei Prüfbereiche
Die Sachkundeprüfung nach § 34k Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GewO wird vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt und ist seit dem 1. August 2026 durch die DarlVermV geregelt (BGBl. 2026 I Nr. 229, Art. 4). Sie erfolgt schriftlich (§ 3 Abs. 1) und ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden (§ 3 Abs. 3). Prüfbereiche sind nach § 1 Abs. 2 die Kundenberatung, die fachlichen Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen sowie Finanzierung und Kreditprodukte. Nach bestandener Prüfung stellt die IHK unverzüglich eine Bescheinigung aus; bei Nichtbestehen erhält der Prüfling einen Bescheid mit dem Hinweis auf die Wiederholungsprüfung (§ 3 Abs. 4). Die Einzelheiten des Verfahrens regeln die Kammern durch Satzung (§ 3 Abs. 5). Der Stoff im Detail: 34k-Prüfungsinhalte nach DarlVermV und Prüfungsablauf.
IHK-Termine und Anmeldeschlüsse
Termine und Gebühren legt jede Kammer eigenständig fest. Die folgende Übersicht gibt die Angaben einer Kammer mit Stand und Quelle wieder; sie ist keine Rechtsquelle. Weitere Kammern und ihre Informationsseiten stehen unter IHK-Standorte, die Kosten unter Kosten der 34k-Prüfung.
Reihenfolge in der Praxis: Prüfung, Antrag, Erlaubnis, Register
Wer neu einsteigt, geht in dieser Reihenfolge vor: Sachkundeprüfung bei der IHK bestehen und die Bescheinigung erhalten, die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen, die Erlaubnis erhalten und erst dann vermitteln. Nach Aufnahme der Tätigkeit sind die Erlaubnisinhaber und die verantwortlichen Personen unverzüglich in das Register nach § 11a Abs. 1 Satz 1 GewO einzutragen (§ 34k Abs. 8 Nr. 1). Das Gesetz nennt keine Bearbeitungsdauer der Behörde. Ob eine Prüfung, die vor dem 20. November 2026 abgelegt wurde, für einen später gestellten Antrag genügt, beantwortet dieser Beitrag nicht; darüber entscheidet die zuständige Behörde. Den Antragsweg beschreibt der Ratgeber Erlaubnis nach § 34k beantragen.
Was nach dem Stichtag gilt
Wer ab dem Stichtag ohne Erlaubnis nach § 34k Abs. 1 Verbraucherdarlehen vermittelt, nachweist oder dazu berät, handelt ordnungswidrig (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. p GewO, eingefügt durch Art. 7 Nr. 12 des Gesetzes). Eine Verlängerung der Stichtage ist in den geprüften Quellen (Stand 10.10.2026) nicht genannt; spätere Gesetzesänderungen sind nicht geprüft.
Zeitplan zur Vorbereitung
Der Plan rechnet vom Prüfungstermin zurück und teilt den Stoff nach den drei Prüfbereichen auf. Er ist ein Vorschlag zur Orientierung; Dauer und Reihenfolge hängen vom Vorwissen ab.
| Zeitpunkt | Inhalt | Prüfung am 16.11.2026 | Prüfung am 24.11.2026 | Prüfung am 14.12.2026 | Prüfung am 18.12.2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 6 Wochen vorher | Start. Prüfbereich „Fachliche Kenntnisse“ (Vermittlung von und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen): Darlehensrecht, DarlVermV, Grundlagen | Verkürzter Plan: ab heute | Verkürzter Plan: ab heute | 02.11.2026 | 06.11.2026 |
| 5 Wochen vorher | Fortsetzung Fachkenntnisse; erste gemischte Fragensätze | – | – | 09.11.2026 | 13.11.2026 |
| 4 Wochen vorher | Prüfbereich „Finanzierung und Kreditprodukte“ | – | 27.10.2026 | 16.11.2026 | 20.11.2026 |
| 3 Wochen vorher | Prüfbereich „Kundenberatung“ | 26.10.2026 | 03.11.2026 | 23.11.2026 | 27.11.2026 |
| 2 Wochen vorher | Anmeldeschluss laut IHK Berlin; Fehlerliste abarbeiten | 02.11.2026 | 10.11.2026 | 30.11.2026 | 04.12.2026 |
| 1 Woche vorher | Prüfungssimulation unter Zeitbedingungen, Schwachstellen wiederholen | 09.11.2026 | 17.11.2026 | 07.12.2026 | 11.12.2026 |
| Prüfungswoche | Leichte Wiederholung, Unterlagen und Anreise klären | 16.11.2026 | 24.11.2026 | 14.12.2026 | 18.12.2026 |
Planungsannahme, kein Versprechen: 4 bis 6 Stunden Lernzeit pro Woche; jede Person passt das an die eigene Lage an. Die Daten sind vom jeweiligen Prüfungstermin zurückgerechnet; vergangene Zeitpunkte erscheinen nicht als Datum. Die Prüfbereiche nennt § 1 Abs. 2 DarlVermV.
Häufige Fragen
Ab wann benötige ich eine Erlaubnis nach § 34k GewO?
Ab dem 20. November 2026. An diesem Tag tritt § 34k GewO in Kraft (Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 139). Wer gewerbsmäßig Allgemein-Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen vermitteln oder dazu beraten will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ist der 20. November 2026 eine Prüfungsfrist?
Nein. Der 20. November 2026 ist der Tag des Inkrafttretens. Das Gesetz nennt keinen Termin, bis zu dem die Sachkundeprüfung bestanden sein muss. Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung der Erlaubnis (§ 34k Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GewO). Wer ab dem Stichtag vermitteln möchte, sollte Prüfung, Antrag und die Bearbeitungszeit der Behörde einplanen.
Wer muss die Sachkundeprüfung nicht ablegen?
Gleichgestellt sind unter anderem Inhaber einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Personen mit bestimmten Abschlüssen, etwa als Immobilienkaufmann/-frau oder Bankkaufmann/-frau (§ 4 DarlVermV, BGBl. 2026 I Nr. 229). Bisherige Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c, die seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen als Darlehensvermittler tätig waren, benötigen keine Prüfung, wenn sie bis zum 31. Mai 2027 den Antrag stellen (§ 162 Abs. 3 GewO). Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde.
Welche Fristen gelten für bisherige Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c GewO?
Wer weiter Verbraucherdarlehen vermitteln will, muss bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 die Erlaubnis nach § 34k beantragen (§ 162 Abs. 1 GewO). Die bisherige Erlaubnis erlischt für die Darlehensvermittlung mit der bestandskräftigen Entscheidung über den Antrag, spätestens mit Ablauf des 19. November 2027 (§ 162 Abs. 2 GewO).
Wann finden Sachkundeprüfungen bei der IHK statt?
Die IHK Berlin nennt derzeit folgende Prüfungstage: 16.11.2026 (Anmeldeschluss 02.11.2026), 24.11.2026 (Anmeldeschluss 10.11.2026), 14.12.2026 (Anmeldeschluss 30.11.2026), 18.12.2026 (Anmeldeschluss 04.12.2026) (Stand: 20.10.2026). Die Online-Anmeldung ist über das Portal der IHK Berlin verlinkt; dort sind verfügbare Termine ersichtlich. Andere Kammern legen ihre Termine eigenständig fest; die IHK Dresden beabsichtigt laut ihrer Website, die Prüfung ab November 2026 anzubieten.
Was kostet die Sachkundeprüfung?
Die IHK Berlin nennt derzeit 260 Euro Prüfungsgebühr, auch für Wiederholungsprüfungen (Stand: 20.10.2026). Eine neue Gebühr soll laut IHK Berlin noch im Amtsblatt veröffentlicht werden. Gebühren anderer Kammern können abweichen.
Garantiert das Üben mit unseren Fragen das Bestehen?
Nein. Die Übungsfragen unterstützen deine Vorbereitung und ersetzen weder einen Kurs noch die Prüfung. Ein Bestehen können wir nicht zusagen. Bestanden ist die Prüfung bei mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte (§ 3 Abs. 3 DarlVermV).
Sachkunde zur 34k-Prüfung schriftlich üben
Die Übungsfragen unterstützen deine Vorbereitung auf die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung und folgen den Themen der DarlVermV. Ein Teil der Fragen ist kostenlos testbar, ein Bestehen können wir nicht zusagen. Für den kostenlosen Test brauchst du keine Kreditkarte. Bei bezahlten Tarifen kannst du die automatische Verlängerung jederzeit beenden; dein Zugang bleibt bis zum Ende der bezahlten Laufzeit bestehen.
Kostenlos testenDirekt zu den 34k-Prüfungsfragen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- BGBl. 2026 I Nr. 139 — Gesetz vom 12. Mai 2026: Art. 7 Nr. 6 (§§ 34k, 34l GewO), Nr. 12 (§ 144 GewO), Nr. 15 (§ 162 GewO), Art. 16 (Inkrafttreten) (PDF)
- BGBl. 2026 I Nr. 229 — Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV): §§ 1, 3, 4, Art. 4 (PDF)
- IHK Berlin — Merkseite zu § 34k GewO (Orientierung, keine Rechtsquelle)
- IHK Berlin — Sachkundeprüfung Darlehensvermittlung (Termine, Gebühr; Stand wie im Kasten oben)
- IHK Dresden — Verbraucherkreditvermittler § 34k GewO (Prüfung ab November 2026 beabsichtigt)